Ordnung dess Fürstlichen Schloß Tÿroll.
Burckhfrider, und Burger, auch der Hoffuerer, vnd Prandtschirer, darzue der Paumbwalde, auch Geÿaide, Vischung und Vogteÿen, Schloss Tirol, nach 1505
Die Ordnung von Schloss Tirol regelt die Verteidigung und Versorgung des Schlosses, die Nutzung der zugehörigen landwirtschaftlichen Güter, Wälder und Gewässer sowie deren Erzeugnissen, außerdem die schuldigen Abgaben und eventuellen Strafen bei Nichteinhaltung der Regeln.
Die ersten Artikel betreffen die Verantwortlichkeiten für die Wache an den Schlosstoren und beim Kreidenfeuer sowie bei der Instandhaltung der Zugangswege und Infrastrukturen, insbesondere der Köstenbrücke, des Schlossbrunnens, der Dächer, u. a. m.
Die Versorgung des Schlosses und seiner Bewohner erfolgte hauptsächlich durch Sach- und Dienstleistungen der zugehörigen Höfe der unmittelbaren Umgebung: die „Hoffierer“ aus Gratsch, Algund, Plars, Rabland, Ober- und Untermais gaben von allen ihren Erzeugnissen, die „Pranndtschierer“ aus Tirol, Kuens, Riffian, Untermais und Labers lieferten nur Holz, vor allem Brennholz. Denn das Holz aus dem Wald oberhalb von Schloss Tirol war für die Instandhaltung der Zugangswege und Brücken reserviert.
Weiter entfernt liegende Güter zinsten Geldbeträge, und Meran zahlte jährlich 12 rheinische Gulden „Stadtgeld“. Zwei geistliche Herren, der Erzbischof von Salzburg und der Abt von Marienberg, beglichen ihre Abgaben mit Beizvögeln.
Neben der Regelung von Holznutzung und Jagd wurde in der Ordnung auch dem Fischfang erstaunlich großer Raum gegeben. Dies liegt wohl daran, dass Fisch an den Fastentagen – die bis zu einem Drittel des Jahres ausmachen konnten – eine begehrte Abwechslung auf dem adeligen Speiseplan darstellten.