Notariatsinstrument der Meraner Bürgerin Margret Minigin
Meran, 23. Jänner 1325
Margareth Minigin und Heinrich Vend, Kirchprobst zu Meran, stiften eine ewige, tägliche Messe auf dem Kreuzaltar der Pfarrkirche St. Nikolaus in Meran.
Vor allem der niedere Adel, Bürger und Bauern ließen Rechtsgeschäfte wie Testamente, Hauskäufe, Liegenschaftsverkäufe u. a. von einem öffentlichen Notar in sogenannten Notariatsinstrumenten rechtsverbindlich aufschreiben. Während diese an die beteiligten Parteien gingen, fertigte der Notar von jedem Akt eine Imbreviatur, eine gekürzte Fassung, die ebenfalls öffentliche Beweiskraft hatte. Imbreviaturen wurden zumeist in eigenen Büchern verzeichnet und bei einem städtischen Amt archiviert. Heute sind sie wichtige Quellen zum mittelalterlichen Alltag. Im Meraner Stadtarchiv sind 72 Bücher aus dem 14. und 15. Jh. erhalten.
Margareth Minigin erscheint 1315 erstmals als Witwe in der Meraner Urkundenlandschaft. In den folgenden über 30 Jahren tritt sie häufig bei Grundstückskäufen auf und legt 1336 als eigenständige Lehenträgerin vor dem Landesfürsten ein Lehensbekenntnis ab. Sie musste eine wichtige Persönlichkeit in Meran gewesen sein: sie besaß großen Besitz, ihr Haus war noch Jahre nach ihrem Tod eine bekannte Adresse. Kinder und Enkelkinder verheirateten sich mit Meraner Bürgern, dem niederen Adel und landesfürstlichen Amtsträgern. Gotschlin, 1334 landesfürstlicher Burggraf in Meran, betonte in Urkunden häufig, „gener Miniginne“ (Schwiegersohn der Minigin) zu sein.
Literatur
Julia HÖRMANN, Margarethe Minigin von Meran. Eine Bürgerin des 14. Jahrhunderts, in: Klaus BRANDSTÄTTER/Julia HÖRMANN (Hg.), Tirol – Österreich – Italien. Festschrift für Josef Riedmann zum 65. Geburtstag (Schlern-Schriften 330), Innsbruck 2005, S. 359–372, bes. S. 366.
Cölestin STAMPFER, Geschichte von Meran, der alten Hauptstadt des Landes Tirol, von der ältesten Zeit bis zur Gegenwart, Innsbruck 1889, S. 31 f.