Malleus maleficarum – Der Hexenhammer

Jacob Sprenger, Heinrich Institoris, Frankfurt 1582

Im ausgehenden Mittelalter griff der Hexenwahn immer weiter um sich. Am 4. Dezember 1484 erließ Papst Innozenz VIII. die sog. Hexenbulle „Summis desiderantes affectibus“, die eine rechtliche Grundlage dafür legte, Verdächtige zu verfolgen.

Die Dominikaner Heinrich Institoris und Jakob Sprenger verfassten nach dem Innsbrucker Hexenprozess 1485 ein Handbuch, wie mit Hexen zu verfahren sei: Der Hexenhammer, „Malleus maleficarum“. Zitate aus der Bibel oder von Kirchenlehrern sollten die Verbreitung, Gefährlichkeit und damit Verdammungswürdigkeit von Hexen belegen. Möglichkeiten zu deren Identifizierung wurden gelistet, ebenso die Vorgehensweise bei einem Hexenprozess. Laut den Autoren waren fast alle Hexen Frauen: bei der Schöpfung benachteiligt, nicht gefestigt im Glauben und sexuell unersättlich seien sie anfällig für Pakte mit dem Teufel.

Der „Hexenhammer“ fand offiziell weder von kirchlicher noch von weltlicher Seite Anerkennung, sowohl die Spanische Inquisition als auch das römische Inquisitionsgericht lehnten ihn als ungeeignet ab. Die zahlreichen Gegner wie der Jesuit Friedrich Spee bemängelten vor allem den Einsatz der Folter zur Wahrheitsfindung. Trotzdem wirkte das 1487 erstmals in Straßburg erschienene Werk jahrhundertelang auf die deutsche Rechtsprechung.

Literatur

Hansjörg RABANSER, Hexenwahn. Schicksale und Hintergründe. Die Tiroler Hexenprozesse, Innsbruck/Wien 2006, S. 44–47.

André SCHNYDER (Hg.), Malleus maleficarum von Heinrich Institoris (alias Kramer) unter Mithilfe Jakob Sprengers aufgrund der dämonologischen Tradition zusammengestellt. Kommentar zur Wiedergabe des Erstdrucks von 1487 (Hain 9238), Göppingen 1993.

Peter SEGL, Der Hexenhammer. Entstehung und Umfeld des Malleus maleficarum von 1487 (Bayreuther historische Kolloquien 2), Köln 1988.

  • Material & Technik

    Papier, Schweinsleder, bedruckt

  • Maße

    17,6 cm x 13 cm x 9 cm

  • LMST Inv.-Nr.

    700260

    Ankauf Antiquitäten Reiss & Sohn, Königstein, 2000