Lanndtßordnung
Eine „Landesordnung“ ist eine frühneuzeitliche Rechtsquelle, die sich auf möglichst das ganze betreffende Territorium erstreckt und unter Beteiligung der Landstände – Adel, Geistlichkeit, Bürgertum und Bauern – entsteht. Die enthaltenen Regelungen umfassen die verschiedensten Bereiche von Zivil- und Strafrecht, behandeln dabei aber nur strittige und ungenügend behandelte Punkte im vor allem mündlich festgelegten Gewohnheitsrecht.
Mit der 1526 beschlossenen Landesordnung und der dazugehörigen „Ordnung des geistlichen Standes waren weder Ferdinand I. noch die geistlichen Herren zufrieden. Von den Landständen forderten vor allem Adel und Geistlichkeit schon drei Jahre nach Inkrafttreten Änderungen. Diese betrafen hauptsächlich die Bestimmungen zur Grundherrschaft, die in der Folge der Bauernunruhen entstanden waren und die rechtliche Stellung der Bauern verbessert hatten, sowie das Jagd- und Forstrecht. Eine Kommission aus zwei Vertretern jedes Standes machte sich 1529 an die Überarbeitung. Einzelne Zugeständnisse an Bürger und Bauern im Bereich der Grundherrschaft wurden zurückgenommen. Die hauptsächlichen Änderungen und Ergänzungen betrafen aber die „gute Policey“, die Ordnung und Verwaltung des öffentlichen Lebens durch die Ständeordnung und christliche Wertevorstellungen. Hier dürften sich vor allem die Vertreter der Bauern und Städte als Hauptbetroffene eingebracht haben. Die Landesordnung wurde im Dezember 1532 veröffentlicht.
Literatur
Josef PAUSER/Martin P. SCHENNACH (Hg.), Die Tiroler Landesordnungen von 1526, 1532 und 1573. Historische Einführung und Edition (Fontes Rerum Austriacarum. Österreichische Geschichtsquellen, Dritte Abteilung, Bd. 26), Wien/Köln/Weimar 2018, S. 17–18, S. 24–25.