Ablassbrief für die Pfarrkirche Mariä Himmelfahrt, Niederlana
Ablassbrief, Avignon, 4. November 1332
Das besonders aufwändig gestaltete Exemplar eines Ablassbriefes entstand in Avignon zur Zeit des päpstlichen Exils. Die Finanznot der Päpste ließ zu Methoden greifen, welche für die Beihilfe zu Kirchenbauten oder -ausstattungen bestimmte Strafnachlässe im Jenseits für hier auf Erden begangene Sünden versprachen. So verlieh Papst Johannes XXII. am 4. November 1332 in diesem Ablassbrief der Pfarrkirche zu Mariä Himmelfahrt in Niederlana einen Ablass für 100 Tage Sündenstrafennachlass. Der Dekor des Indultbriefes nimmt auf die Kirchenpatrone der Pfarre Lana Bezug. Die Ablässe konnten von den Gläubigen beim Besuch der Kirche an bestimmten hohen Festtagen im Kirchenjahr und an bestimmten Heiligentagen gewonnen werden. Man kann davon ausgehen, dass dieser Brief an den betreffenden Festtagen den zusammenströmenden Gläubigen werbewirksam präsentiert wurde. Den Brief siegelten nicht weniger als 10 Kardinäle.
Papst Johannes XXII. galt als hervorragender Organisator und merkantilistisch denkendes kirchliches Oberhaupt, mit aller Vehemenz verteidigte er den Reichtum der Kurie gegen die Armutsauffassung der Franziskaner. In der Fegefeuerfrage war er der Ansicht, dass der Tote vor dem erst am Ende der Tage stattfindenden Jüngsten Gericht allein zur Anschauung Christi, nicht aber der Trinität gelange.