„Irten und Fremder Gesöllen Buch 1779“
Gesellenbuch der Bozner Glaserzunft, Bozen, 1779–1814
Die Aufzeichnungen beginnen am 10. Jänner 1779 mit den Regeln der Bozner Glaserzunft – namentlich der Meister Johann Anton Schludermann, Michael Saxer und Franz Telser – für wandernde Gesellen. Der Irtengeselle, ein älterer Geselle, der sich um die Belange der Wandernden kümmerte, führte demnach das Gesellenbuch und achtete darauf, dass sich jeder mit Namen, Herkunftsort und Abreisedatum „anständig“ eintrug und kein Blatt herausgerissen wurde. Suchte der Geselle Arbeit, überprüfte der Irtengeselle dessen „Kundtschaft“, eine Art Parole, und stellte ihn dann nacheinander den drei Meistern vor.
Auf den folgenden Seiten sind etwa 124 Gesellen eingetragen, einige sind mehrfach genannt. Die meisten von ihnen stammen aus dem Tiroler Raum, gefolgt vom übrigen Österreich, Bayern und Tschechien. Die ehemaligen k.k.-Gebiete Ungarn und Trient sind kaum vertreten, ein Geselle stammt aus Serbien. Dazu kommen Gesellen aus anderen deutschen Bundesländern, v. a. aus Sachsen und Baden-Württemberg, aus Polen, der Schweiz und einer aus dem Elsass.
Manche Gesellen vermerkten ihre Abreise, nachdem sie bei einem Bozner Meister gearbeitet hatten. Für die meisten war keine Stelle frei, sie gaben an, ihr „ehrliches Geschenk“ erhalten zu haben, zumeist eine von den Meistern gestellte Geldsumme für Verpflegungskosten.
1779–1814 haben außerdem vier Gesellen den „Jüngerstand aufgegeben“: nach ersten Wandererfahrungen wurden sie nun als erfahrene Gesellen anerkannt. Für Johann Sachser bezeugen dies 1790 Anton Paul Schludermann (jüngster Meister der Bozner Innung), Johann Luggin (Altgesell) und Michael Miertinger (Irtengeselle).
Literatur
Deutsches Wörterbuch von Jacob und Wilhelm GRIMM, Lfg. 17 (1936), Bd. XI,III (1936), Sp. 2562, Z. 43. (https://www.dwds.de/wb/dwb/%C3%BCrte, letzter Zugriff 19.10.2021)
Werner KREBS, Alte Handwerksbräuche, in: Die Schweiz. Schweizerische illustrierte Zeitschrift 19 (1915), S. 548.
Ch. L. STOCK, Grundzüge der Verfassung des Gesellenwesens der deutschen Handwerker in alter und neuer Zeit. Ein Beitrag zur Sittengeschichte, Magdeburg 1844, S. 29 und S. 94.