Daumenschraube

Österreichisch, 18. Jh.

Die Daumenschraube gehörte zu den gebräuchlichsten Folterinstrumenten. Es handelt sich um einen kleinen Schraubstock, in den die Daumen des Angeklagten auf Höhe des ersten Gelenks eingespannt wurden. Reichte die Drohung – das Anlegen der Daumenschraube – nicht aus, um den Angeklagten zum Reden zu bringen, wurde zugeschraubt. Dabei konnte es zu irreparablen Schäden am Daumengelenk kommen.

Das Exemplar stammt aus der Zeit der „Constitutio Criminalis Theresiana” (1769). Darin wird das Instrument als „Daumenstock“ bezeichnet.

Literatur

Adelung, Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart, Bd. 1, Leipzig 1793, S. 1421.

Pierer’s Universal-Lexikon, Bd. 17, Altenburg 1863, S. 704–707.

  • Material & Technik

    Schmiedeeisen

  • Maße

    6 cm x 8,8 cm x 2,1 cm

  • LMST Inv.-Nr.

    700691

    Ankauf Hermann Historica, München, 2003